"SCHUTZIMPFUNGEN - MEDIKAMENTE - XENOBIOTIKA"
			  
			  die fiktiv-spekulativ vorbeugenden, präventiven, prophylaktischen, medikamentösen
			  Interventionen, Einflussnahmen im gesunden Menschen mit/an seinem "Immunsystem",
			  um eine Antikörperbildung (Ak) gegen ein Fremd-Antigen anzuregen, um dann einfach
			  "wirksam und sicher" und "jetzt ist man vor Ansteckung geschützt", behaupten
			  zu können! CAVE: Immunität ist mehr als nur Ak-Bildung!
			  
			  
			  Impfen ist in Österreich (V) eine persönliche freiwillige Entscheidung.
			  Es gibt in Österreich und Deutschland keine "drakonische Impfpflicht" (V)
			  und auch keine "Pflicht zur Vorlage eines Impfpasses"! (D)
			  
			  (V) Grundprinzipien der "volks-demokratischen" Verfassung!
			  www.vfgh.gv.at/verfassungsgerichtshof/rechtsgrundlagen/grundrechte.de.html
			  Gesundheit für Österreich - Verein zur Förderung der biopsychosozialen Gesundheit (15.07.2024):
			  "Der e-Impfpass muss weg: Persönliche Impfdaten sind NICHT Regierungssache"
  
			  https://newsletter.gesundheit-oesterreich.at/mailing/38/7645485/91611168/741/66a5b7c682/index.html
			  www.jusline.at/gesetz/dsgvo: Datenschutz-Grundverordnung
			  (D) DSGVO Art 4 Z1: Personenbezogene Daten
			  
			  
			  Um eine selbstbestimmte Entscheidungsfindung für oder gegen eine Impfung
			  erlangen zu können, bedarf es einer zeitaufwendigen Information  und  Aufklärung,
			  damit juristisch betrachtet, eine sog. "wirksame Einwilligung"  (WE) zustande kom-
			  men kann (sonst ist das Impfen eine "Körperverletzung"!). Welcher Arzt würde daher
			  trotzdem einen "gesunden" Klienten gegen seinen Willen impfen, auch wenn eine
			  sog. "Impfpflicht" eingeführt werden würde? (Reductio ad absurdum)
			  
			  
			  § 49 ÄrzteG: Behandlung der Kranken und Betreuung der Gesunden: Aufklärungs- u. Sorgfaltspflicht;
			  § 110 StGB Eigenmächtige Heilbehandlung; § 88 StGB: Fahrlässige Körperverletzung; § 80 StGB: Fahr-
			  lässige Tötung; § 1293 ABGB Schadensersatz, (WE) "INFORMATION-VERSTÄNDNIS-FREIWILLIGKEIT":
			  Die Doktrin der "informierten Einwilligung", die "Einwilligung nach sorgfältiger Aufklärung" über Risiko und
			  Nutzen der Medikation/Impfung, medizinischer Handlungen und Alternativen, das ethische und rechtliche
			  Prinzip auf sein Grundrecht über den eigenen Körper (auch Gesundheit) selbst bestimmen zu können!
			  
			  
			  Die Kosten für den Zeitaufwand der Impfaufklärung
              sind nicht als Kassenleistung gedeckt. Daher müssen Sie
              für diese Kosten selbst aufkommen.
			  
              
			  Juristisch gilt bei der Impf-Aufklärung, da es sich beim Impfen um
			  einen "nicht dringlichen" medizinischen Eingriff an einem Gesunden [1]
			  (Prävention, Prophylaxe) handelt, die höchste Sorgfaltspflicht.
			  
			  
			  Der "Grundsatz der wirksamen Einwilligung nach vorheriger Aufklärung" -
			  ein zentrales ethisches Prinzip in der Medizin - wird immer dann angewendet,
			  wenn medizinische Eingriffe/Handlungen mit dem Risiko einer Verletzung/
			  Schädigung oder dem des Todes verbunden sein können. Es fußt auf der
			  "Anerkennung der Unantastbarkeit des individuellen Menschenrechts auf
			  AUTONOMIE und SELBSTBESTIMMUNG". Es beinhaltet auch das Recht,
			  eine medizinische Handlung/Therapie/Impfung ablehnen zu dürfen.
			  
			  
			  "Nürnberger Kodex" (1947) - "Die freiwillige Einwilligung" ist absolut unerlässlich!
			  https://dg-pflegewissenschaft.de/wp-content/uploads/2017/05/NuernbergKodex.pdf
			  "Genfer Deklaration - Genfer Ärzte-Gelöbnis" (1948) https://aerztezeitung.at/2018/
			  oaz-artikel/politik/deklaration-von-genf-hippokrates-und-das-aerztliche-geloebnis/
			  "Deklaration von Helsinki" (1964) www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/
			  _old-files/downloads/pdf-Ordner/International/Deklaration_von_Helsinki_2013_20190905.pdf
			  www.wma.net/policies-post/wma-declaration-of-helsinki-ethical-principles-for-medical-research
			  -involving-human-subjects/
			  ÄrzteG § 49: Behandlung der Kranken und Betreuung der Gesunden
			  Beipackzettel Infos über Impfstoff-Nebenwirkungen: www.impfkritik.de/fachinfo/index.html
			  [1] "Über die Zukunft können wir nichts wissen, denn sonst wüssten wir es ja!"
			  INFOS: Rat suchen - Illusion der Gewissheit >>>
			  
			  
			  IMPFSTATUS ≠ IMMUNSTATUS
			  Artificial Vaccination ≠ Natural Immunization
			  
			  
			  Verfassungsrechtlich ist (deshalb) eine "Ungleichbehandlung" zwischen "Geimpften"
			  ("Impfbefürwortern") und "Ungeimpften" ("Impfablehnern"; verächtlich diskriminierend
			  als "Impfgegner" tituliert!) sachlich nicht begründbar und somit rechtswidrig!
			  
			  
			  Artikel 7 - Österreichische Bundesverfassung/EU: "Alle Bundesbürger sind vor dem Gesetz gleich. Vorrechte
			  der Geburt, des Geschlechtes, des Standes, der Klasse und des Bekenntnisses sind ausgeschlossen!"
			  § 105 StGB: Nötigung; § 107 StGB: Gefährliche Drohung; § 108 StGB: Täuschung (Irreführung); § 111 StGB: Üble Nachrede
			  § 115 StGB: (Ehren-) Beleidigung; § 121 StGB: Verletzung von Berufsgeheimnissen; § 283 StGB: Verhetzung
			  § 54 ÄrzteG: Verschwiegenheits-, Anzeige- u. Meldepflicht; § 136 ÄrzteG: Disziplinarvergehen
			  www.jusline.at/gesetz/, www.ris.bka.gv.at/
              
			  
			  Den "behandelnd-informierenden" Arzt trifft die Pflicht, den "gesunden" Klienten auf die Möglichkeit
			  der Impfung ("Vorbeugung") gegen verschiedene "Ansteckungskrankheiten" (sog. impfpräventablen
			  Kinderkrankheiten), unter beidseitiger Wahrung der Persönlichkeitsrechte und ohne Drangsal,
			  aufmerksam zu machen, ganz unabhängig von seiner persönlich-ärztlichen Auffassung.
			  
			  Im Rahmen der ärztlichen Aufklärung und Behandlung muss der Arzt den Patienten
			  über den medizinischen Standard und den 
              mit ihm verbundenen Risiken, möglichen
			  Gefahren und schädlichen Folgen, und (Behandlungs-) Alternativen aufklären.
			  
			  
			  Fazit: "Je ernster, intensiver und umfassender die juristisch vorgeschriebene Aufklärung
			  (da höchste Sorgfaltspflicht!) durchgeführt wird, desto stärker sinkt die Impfbereitschaft!"
			  
			  
			  Die ärztliche Aufklärungspflicht (ÄrzteG § 49) reicht umso weiter,
			  je weniger der Eingriff aus der Sicht eines vernünftigen Patienten
			  vordringlich oder gar geboten ist.
			  
			  "Die Aufklärung hat umso umfassender zu erfolgen, je weniger dringlich
			  der vorgesehene Eingriff erscheint, so dass die Aufklärung über Impfungen
			  auch seltene Risiken, deren Eintritt wenig wahrscheinlich ist, zu umfassen hat."
			  
			  Aus: "Impfplan Österreich 2020" H. Allgemeine Erläuterungen. Rechtliche Aspekte S.116
			  www.sozialministerium.at/Services/News-und-Events/Impfplan-2020.html
			  VI. Zur ärztlichen Aufklärungspflicht: www.uibk.ac.at/zivilrecht/buch/kap10_0.xml?section-view=true;
			  section=2#Zur%C3%A4rztlichenAufkl%C3%A4rungspflicht
			  
			  
			  "IMPFUNGEN (Impfstoffe, Impfarzneien) sind genauso wie alle übrigen ARZNEIWIRKSTOFFE
			  körperfremde, nicht naturidente, synthetische MEDIKAMENTE (Xenobiotika), es darf daher
			  nicht der Eindruck vermittelt werden, dass das "Impfen quasi lebensnotwendig" (unumgänglich)
			  und ein "LEBEN ohne XENOBIOTIKA" (Impfungen, Medikamente) gar nicht möglich sei!"
			  
			  Xenobiotika = körperfremde Substanzen, xenos = fremd, bios = Leben
			  Artificial Vaccination is not Natural Immunization
			  
			  Ist daher nicht schon "Gut zureden zur Impfung", durch die Impfbefürworter, Experten und Impfpropagandisten, ein vorein-
			  genommener Manipulationsversuch, ein "Aufruf zur totalitär-antidemokratisch-medizin-politischen Umerziehung" von unbequemen
			  Andersdenkenden, ein Dissidenten feindliches und verfassungswidriges Verhalten!? § 16 ABGB "Persönlichkeitsrechte",
			  § 20 AGBG "Unterlassungsanspruch"; Klage und Antrag auf Erlassung eines Unterlassungsaufrags. Mandatsverfahren:
			  § 549 ZPO Verfahren wegen erheblicher Verletzung von Persönlichkeitsrechten in einem elektronischen Kommuni-
			  kationsnetz. siehe 9. Persönlichkeitsschutz im Medizinbereich Selbstbestimmungsrecht von Patienten/Klienten:
			  www.uibk.ac.at/zivilrecht/buch/kap4_0.xml?section=3;section-view=true
			  
			  Der „Grundsatz der ärztlichen Therapiefreiheit“ besagt, dass ein Arzt zu
			  einer seinem ärztlichen Gewissen widersprechenden Behandlungsmethode
			  nicht gezwungen werden kann. Auch Ärzte dürfen das "Impfen" ablehnen!
			  
              
              Eine individuell-persönliche Garantie für die Wirksamkeit (Nutzen), Sicherheit und 
			  Notwendigkeit einer Impfung wird uns
			  weder von den Impfstoff-Herstellern noch von den Behörden gegeben. Was uns versprochen wird, ist eine statistisch-kollektive Durch-
			  schnitts-Wahrscheinlichkeits-Wirksamkeits-Angabe in rel. Prozent! Die entscheidende Frage ist aber beim Impfen, ob "Geimpfte"
			  tatsächlich im Vergleich zu "Ungeimpften" - "Vaccinated versus Unvaccinated" - einen deutlich belegbaren gesundheitlichen
			  Vorteil oder Nutzen haben - ist "wissenschaftlich" eindeutig nur beantwortbar durch vergleichende 
			  Placebo kontrollierte Doppelblind-
			  studien (RCT)! Daher kann die grundlegende Frage, die alle "impfenden" Eltern beschäftigt - "Ist mein Kind besser dran, wenn es vollständig
			  geimpft, nur teilweise geimpft oder gar nicht geimpft ist?" - von der Wissenschaft nicht angemessen beantwortet werden! Dementsprechend
			  ist das wiederholte Mantra der Gesundheitsbehörden - "Impfstoffe sind umfassend und gründlich untersucht worden und haben sich
			  als sicher und wirksam erwiesen" - so verabsolutiert gesagt, ungewiss und gewagt und nicht evidenzbasiert (keine RCT)!
			  Die "Ablehnung" dieser VvU/RCT-Studien beruht auf einem ZIRKELfehlSCHLUSS (A), einem Beweisfehler, bei dem
			  die Voraussetzungen das zu Beweisende schon enthalten (sollen) - "Da Impfungen wirken, sei es unethisch,
			  diese der "Placebo-Gruppe" vorzuenthalten!" - einem absoluten No-Go (Tabu) in der Wissenschaft!
			  Je mehr wir über das "Impfen" kritisch nachdenken, desto mehr leidet der "Impfgedanke",
			  und das hat Konsequenzen für die Impfbereitschaft - die sog. Durchimpfungsrate - und
			  die Umsätze der Impfstoff herstellenden Pharmaindustrie!
			  
              
              (A) "Das Spätere ist das Frühere" = Zirkel(fehl)schluss = Circulus vitiosus = Teufelskreis:
              
              "Wenn beispielsweise ein Gericht feststellt, ein Zeuge sei glaubwürdig, sich dabei aber
              nur auf die Aussagen des Zeugen selbst bezieht, um dessen Glaubwürdigkeit es gerade geht,
              so liegt zumindest der Verdacht nahe, dass hier das Urteil über die Glaubwürdigkeit des
              Zeugen schon gefällt war, bevor seine Aussage näher in Betracht gezogen wurde. Zumindest
              erschiene es kaum hinreichend, die Glaubwürdigkeit einer Zeugenaussage allein z.B. auf
              dessen "innere Widerspruchsfreiheit" zu gründen, ohne danach zu fragen, ob sie denn
			  mit anderweitig festgestellten Indizien übereinstimmt."
			  
			  Aus: Prof. Dr. Jan C. Joerden: "Logik im Recht: Grundlagen und Anwendungsbeispiele"
              7. Kapitel: Syllogistische Strukturen [Katalog bestimmter Typen logischer Schlüsse]
              B. Anwendungsbeispiele. II: Spezifisch juristische Schlüsse und die Gefahr von
              Fehlschlüssen. d. Der Zirkelschluss (circulus vitiosus) S.316, SPRINGER VERLAG
              3. überarbeitete und ergänzte Auflage 2018 (2005) [Meine Ergänzungen]
			  
              [1] Sir Karl Popper in INFOS: Statistik Glossar & Allerlei  >>>
			  [2] INFOS: Denkrahmen - Paradigma - Erkenntnis  >>>
			  INFOS: Rat suchen - Illusion der Gewissheit  >>>
			  ZITATE: Prof. Dr. Sir Thomas McKeown: "Die Bedeutung der Medizin" und indirekte "Widerlegung"
			  der Hypothese "Herdenimmunität" in "Mayo Clinic-Masern Impfstudie" 2011 MN/USA  >>>
			  Prof. Dr. Dr. Harald Walach: "Was ist eine „wissenschaftliche Tatsache“?
			  Ein kleines Fallbeispiel: Der „Masernprozess“ pdf 
			   >>>
			  Ferdinand Hoff: Fieber- Selbstheilungskraft >>>
			  rel. Prozent, rel. Risiko Reduktion (RRR), siehe Infos: F. Statistik Glossar & Allerlei >>>
			  siehe Jose Manuel Barroso (KR) in Leistungen: G. Rat suchen - Statistik - Illusion der Gewissheit >>>
			  DER PHARMA-TRICK mit den rel.%-Angaben bei den modifizierten mRNA-COVID-19-Injektionen ("Impfung") >>>
			  VvU: Vergleich zwischen "Geimpften/Vaccinated" und "Ungeimpften/Unvaccinated" in einer RCT-Studie.
			  RCT: randomized controlled trial, randomisierte kontrollierte Doppelblind-Studie;
			  der Goldstandard der Studienplanung u. des Forschungsdesigns.
			  
              
              "Also bin ich um jenes Wenige weiser
			  als alle die andern, weil ich, was ich nicht weiß,
			  auch nicht zu wissen glaube!"
              
			  SOKRATES
			  
			  
              
			  
              "Der Druck des KAPITALS/GELDES ist größer,
			  als die ehrfurchtsvolle BEREITSCHAFT
			  zur lichtbringenden TIEFE, daher bist
			  DU SELBST gefordert, es für DICH
			  und die DEINEN zu ändern."
			  
			  N.N.
			  
			  Mein Impfentscheid  >>>
			  Die Hypothese "Herdenimmunität"  
			  >>>
			  "Herdenimmunität - Impfentscheid CH"
			   >>>
			  "Herdenimmunität" Poster - Impfentscheid CH  
			  >>>
			  Vollständige Aufklärung vor dem Impfakt  
			  >>>
			  Formular "Impfeinverständniserklärung Schutzimpfung"  
			  >>>
			  Bestätigung, wenn Sie eine Impfung ablehnen  >>>
			  Bestätigung, wenn Sie eine Schulimpfung ablehnen  >>>
              Die Presse: "Österreich will nicht zum Impfen zwingen"  
			  >>>
			  Niemand kann zu einer Impfung gezwungen werden  
			  >>>
			  Kindergarten- & Schulbesuchsverbot für Ungeimpfte?  
			  >>>
			  Leitfaden: Anerkennung eines Impfschadens  
			  >>>
			  Kaum ein Arzt weiß etwas über Impfkomplikationen  
			  >>>
			  Beispiele wissenschaftlich anerkannte Impfversager  
			  >>>
			  Immanuel Kant: Was ist Aufklärung? Sapere aude!  
			  >>>
			  Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!